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Beitragsordnung


Mitglieder:
Monatlich frei wählbarer Betrag.

Außerordentliche Mitglieder:
Für die Dauer der Inanspruchnahme der Förderung 1 € pro Fördereinheit.

Fördernde Mitglieder:
Fördernde Mitglieder zahlen einmalig einen frei wählbaren Betrag in Höhe von mindestens 500 €.

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