Beitragsordnung
Mitglieder:
Monatlich frei wählbarer Betrag.
Außerordentliche Mitglieder:
Für die Dauer der Inanspruchnahme der Förderung
1 € pro Fördereinheit.
Fördernde Mitglieder:
Fördernde Mitglieder zahlen einmalig einen frei wählbaren Betrag
in Höhe von mindestens 500 €.