Beitragsordnung
Mitglieder:
Monatlich frei wählbarer Betrag, mindestens jedoch 50 €.
Außerordentliche Mitglieder:
Für die Dauer der Inanspruchnahme der Förderung
1 € pro Fördereinheit.
Fördernde Mitglieder:
Fördernde Mitglieder zahlen einmalig einen frei wählbaren Betrag
in Höhe von mindestens 1000 € p.A. Maßgeblich für den Zeitraum
der Nutzung der Vereins-Leistungen ist dabei das Eintrittsdatum.