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Beitragsordnung


Mitglieder:
Monatlich frei wählbarer Betrag, mindestens jedoch 50 €.

Außerordentliche Mitglieder:
Für die Dauer der Inanspruchnahme der Förderung 1 € pro Fördereinheit.

Fördernde Mitglieder:
Fördernde Mitglieder zahlen einmalig einen frei wählbaren Betrag in Höhe von mindestens 1000 € p.A. Maßgeblich für den Zeitraum der Nutzung der Vereins-Leistungen ist dabei das Eintrittsdatum.

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